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Lebensmittel: Fettreduziert bedeutet nicht fettarm

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VERBRAUCHER INITIATIVE über Lebensmittel-Kennzeichnung

Lebensmittel: Fettreduziert bedeutet nicht fettarm

Berlin, 14. Mai 2026. Bei Auslobungen wie „fettreduziert“, „fettarm“ und „ohne Fett“ erwarten Verbraucherinnen und Verbraucher oftmals, dass die Produkte neben geringeren Fettmengen auch weniger Energie enthalten. Doch diese Erwartungen werden nicht immer erfüllt. Die VERBRAUCHER INITIATIVE klärt über die Begriffe auf und gibt Tipps für den Einkauf.

Welche Aussagen zu Nährstoffgehalten verwendet werden dürfen und welche Bedingungen die Produkte dafür erfüllen müssen, ist lebensmittelrechtlich geregelt. Wird ein Lebensmittel als „fettreduziert“ beworben, so muss es mindestens 30 Prozent weniger Fett enthalten als vergleichbare Produkte. „Schauen Sie dabei aber genau hin, um was für ein Produkt es sich handelt. Fettreiche Lebensmittel wie Salami, Leberwurst, Sahne, Creme fraiche oder Kartoffelchips werden nicht zu fett- und energiearmen Produkten, nur weil sie 30 Prozent weniger Fett enthalten als die Originale“, betont Alexandra Borchard-Becker, Fachreferentin bei der VERBRAUCHER INITIATIVE. Sie fügt hinzu: „Das gilt auch für Produkte, die als „energiereduziert“ oder „leicht“ bezeichnet werden“.

Energiereduzierte Lebensmittel müssen mindestens 30 Prozent weniger Kalorien enthalten und „leicht“ bedeutet, dass sie mindestens 30 Prozent weniger Energie, Fett oder Zucker liefern als vergleichbare Produkte. Erkennbar muss sein, worauf sich der Begriff „leicht“ oder „light“ bezieht, z. B. „energiereduziert“ oder „reduzierter Fettanteil“. Die Fachreferentin rät: „Schauen Sie auf die Zutatenliste und in die Nährwerttabelle, um die Produkte einschätzen zu können. Bedenken Sie, dass „leichte“ Lebensmittel oftmals mehr kosten als Produkte mit ähnlichen Nährwerten ohne diese Auslobung“. Beispielsweise sind Käsesorten mit 30 Prozent Fett in der Trockenmasse, Fruchtjoghurts mit 1,5 Prozent Fett oder magere Aufschnittsorten wie gekochter Schinken und Putenbrust häufig günstigere Alternativen zu Light-Käse, -Joghurt oder -Salami.

Dagegen sind die Bezeichnungen „fettarm“ und „ohne Fett“ genau definiert. Hier sind nicht mehr als 3 Gramm Fett in 100 Gramm bzw. maximal 0,5 Gramm Fett in 100 Gramm erlaubt. Manchmal wird auf Süßigkeiten wie Fruchtgummis hervorgehoben, dass sie „ohne Fett“ sind. Das stimmt zwar, aber die Produkte liefern reichlich Zucker und damit auch Energie.

Mehr dazu, was die Angaben auf den Lebensmitteln bedeuten, erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher in der Broschüre „Etikettendschungel? Kennzeichnung verstehen!“ der VERBRAUCHER INITIATIVE. Sie erhalten außerdem Tipps für die Lebensmittelauswahl. Das 16-seitige Heft kann ab 1,00 Euro unter www.verbraucher.com heruntergeladen oder bestellt werden (zzgl. Versand).

Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. ist der 1985 gegründete Bundesverband kritischer Verbraucherinnen und Verbraucher. Schwerpunkt ist die ökologische, gesundheitliche und soziale Verbraucherarbeit.

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