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Vielversprechende Einnahmequelle: Das ist bei der Außengastronomie zu beachten

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Sobald sich die Sonne wieder öfter am Himmel zeigt, möchten die meisten Menschen das schöne Wetter nutzen und suchen nach einem sonnigen Plätzchen unter freiem Himmel. Für Gastronomen besteht in dem Betrieb einer Außengastronomie so eine äußerst vielversprechende Einnahmequelle. 

Allerdings gibt es für eine erfolgreiche Outdoor-Gastronomie durchaus einige Regelungen und Vorschriften zu beachten. Die wichtigsten Informationen und Tipps dazu liefert der folgende Beitrag. 

Lärm- und Lichtschutz berücksichtigen

Hinsichtlich des Lärmschutzes im Außenbereich wird der gesetzliche Rahmen durch das Bundesimmissionsschutzgesetz vorgegeben. Dennoch handelt es sich bei dem Thema grundsätzlich um Ländersache. 

Für Außenbereiche von Gastronomiebetrieben liegen die gesetzlichen Ruhezeiten so, abhängig von dem jeweiligen Bundesland, zwischen 23 und 7 Uhr morgens. Daneben ist allerdings auch die bundesweite Nachtruhe zu berücksichtigen, welche von 22 bis 6 Uhr morgens andauert. In diesem Zeitfenster dürfen Gastronomien in urbanen Gebieten einen Lärmpegel von 45dB nicht überschreiten. Sollte die Gaststätte jedoch in einem Gewerbegebiet liegen, liegt der maximale Wert bei 50 dB. Werden diese Grenzwerte überzogen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die hohe Geldstrafen nach sich ziehen kann. 

Empfehlenswert ist, die Ausstattung des Außenbereichs oder des Biergartens so zu wählen, dass sie in den Ruhezeiten schnell und unkompliziert verstaut werden kann. So lassen sich zum Beispiel Klapptische günstig kaufen und zeigen sich als außerordentlich flexibel.

Zu bedenken ist zudem der Wind- und Lärmschutz. Hohe Absperrsysteme oder große Pflanzen eignen sich optimal, um die Geräuschkulisse zu reduzieren. Allerdings ist nicht nur den Geräusch-, sondern auch den Lichtemissionen Aufmerksamkeit zu schenken. Wird der Außenbereich so beispielsweise mit LED Strahlern ausgestattet, sorgen diese auch in der Nacht für eine nahezu taghelle Beleuchtung. 

Die sogenannte Licht-Richtlinie legt auf gesetzlicher Ebene fest, wann eine erhebliche Beeinträchtigung der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft durch Beleuchtungen besteht. Lokale müssen – abhängig von ihrer jeweiligen Umgebung – daher auch bestimmte Obergrenzen für die Lichtstärke einhalten. 

Welche Genehmigungen sind für den Außenbetrieb nötig?

Umfasst das Grundstück des Gastronomiebetriebs einen schmalen Streifen in der Fußgängerzone oder einen tollen Garten, bieten sich diese Bereiche definitiv für die Einrichtung einer Außengastronomie an. Allerdings hängen die nötigen Vorschriften und Genehmigungen stets davon ab, ob das Gelände Teil des eigenen Grundstücks ist oder es in einer öffentlichen Verkehrsfläche besteht. 

Die Nutzung von öffentlichen Flächen muss so stets bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Zu diesen gehören beispielsweise Fußgängerzonen oder Straßenzüge. Für die Gastronomienutzung ist eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis nötig. In der Regel besteht die zuständige Behörde in dem Amt für Straßenbau und Erschließung. Lässt sich ausschließen, dass der gastronomische Betrieb die Verkehrsleichtigkeit oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, stehen die Chancen auf eine entsprechende Bewilligung in der Regel gut. Ein Anspruch auf die Nutzung der öffentlichen Flächen besteht für Gastronomen allerdings nicht. 

Vielleicht bietet aber auch der eigene Außenbereich des Restaurants ausreichend Platz für die Einrichtung eines Biergartens oder einer schönen Terrasse. Die Beantragung einer Sondernutzung ist auf privatem Grund nicht nötig. Dennoch sollte die Außengastronomie bei dem zuständigen Bauamt frühestmöglich angemeldet werden. Wird der Außenbereich gewerblich genutzt, müssen nämlich ebenfalls verschiedene Vorschriften und Satzungen durch den Betreiber eingehalten werden. Zudem ist eine Erweiterung der bestehenden Gaststättenerlaubnis nötig. 

Bild von azerbaijan_stockers auf Freepik