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Vorschriften und Notwendigkeit von Lüftungsanlagen in der Gastronomie

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Ob klein oder groß, alt oder neu, gesetzlich vorgeschrieben oder nicht: Jede Gastronomie bedarf einer Lüftungsanlage. Diese Anlagen beinhalten die Abluft sowie die Zuluft. Je ausgefeilter und genauer die Zu- und Abluftanlage an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden, desto wohler fühlen sich die Gäste. Zuzüglich schafft eine gute Lüftungsanlage Gastronomie ein gesundes und angenehmes Klima für die Mitarbeiter. Das Wohlbefinden und die Sicherheit von Gästen und Mitarbeiter werden mit der Lufthygiene gewährleistet und ist neben dem Essen ein wesentlicher Bestandteil für Erfolg in der Gastronomie.

Küche: Vor allem in den Küchen ist ein ausgeklügeltes Be- bzw. Entlüftungssystem besonders wichtig. Es gibt genaue gesetzliche Vorschriften. Da hier die Sicherheit am Arbeitsplatz für den Gesetzgeber im Vordergrund steht, gilt es sich gut zu informieren. Die Vorschriften der Richtline VDI 2052 gilt es strikt einzuhalten. Die Anlagen sind korrekt zu installieren und regelmäßig zu warten. Je nach Größe und Arbeitsvolumen sowie baulicher Struktur ist hierfür eine genaue technische Planung erforderlich.

Auch gilt dieser Bereich deshalb als so wichtig, damit die sehr intensiven Gerüche, die in einer Gastro-Küche herrschen, sich nicht auf andere Räume ausweiten können. Der Gastroküchengeruch ist selten angenehm. Selbst in den besten Küchen unterscheidet sich der Geruch der betriebsamen Gastroküche sehr zu den wohlriechenden Düften einer guten Küche im eigenen Heim. Außerdem hat jeder Mensch eine andere Nase und was für den einen lecker riechen mag, ist für den anderen unerträglich.

Gasträume: Für die Gasträume gibt es zwar, falls sie über eine ausreichende Belüftung durch Fenster verfügen, keine Vorschriften. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Fenster durch verschiedenste Wetterbedingungen oft nicht geöffnet werden können. Kein Gast sitzt gerne in der Zugluft. Leider haben auch viele Gastroeinrichtungen, obwohl sie über die gesetzlich vorgeschriebene Lüftungsanlage verfügen, ein sehr unangenehmes Raumklima. Es ist wirklich sehr zu empfehlen sich von verschiedenen Fachleuten bezüglich der Lüftungsanlage beraten zu lassen und vor allem im Restaurant-Bereich nicht an Kosten zu sparen.

Besonders zu beachten gilt hier, dass Ihnen der Fachberater versichern kann, dass es im Kopf- und Fußbereich der Gäste nicht zieht, was leider immer wieder vorkommt.

Räume ohne Fenster unterstehen sowieso den gesetzlichen Bedingungen, die aber weniger auf den Komfort Ihrer Gäste ausgelegt sind, sondern eben der Sicherheit bzw. der Gesundheit dienen.

Somit ist die Investition in eine wirklich ausgeklügelte Lüftungsanlage, vor allem im Gastbereich wirklich sehr empfehlenswert.

WC-Anlagen: Bei Toiletten mit ausreichender Frischluftzufuhr durch Fenster sieht auch hier der Gesetzgeber kein Muss einer Lüftungsanlage vor. Allerdings ist es sehr ratsam, die lüftungstechnische Anlage auf den WC-Bereich auszudehnen und somit diese Räume mit einzuschließen, egal ob nun Außenfenster vorhanden sind oder nicht. Die Lufthygiene im WC zu gewährleisten und für den Gast auch hier ein angenehmes Raumklima zu schaffen, ist für ein gut laufendes Gastrounternehmen ein absolutes Muss.

Eingang/ Ausgang: Selbst, wenn es in diesem Bereich keine Vorschriften gibt, muss man hier ein besonderes Augenmerk haben. Um den Komfort der Gäste trotz guter Lüftungsanlagen im Innenbereich zu gewährleisten, ist der Ein- und Ausgangsbereich mit einzuschließen und speziell darauf zu achten. Wie oft sieht man, dass im Nachhinein ein Schutz dazu gebastelt wird.

Küche und Toiletten sind das Aushängeschild eines jeden Gastrobereiches!

Foto: ©Von Andrey Popov@adobe.com