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15 Euro Mindestlohn für Hilfskräfte – Fachkräfte in der Gastronomie nicht vergessen!

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Die Diskussion um eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere für ungelernte Hilfskräfte in der Gastronomie. Doch während eine solche Anhebung für viele Beschäftigte eine erhebliche finanzielle Verbesserung darstellen würde, darf die Situation der Fachkräfte in der Branche nicht außer Acht gelassen werden. Eine bloße Erhöhung des Mindestlohns ohne eine deutliche Anpassung der Fachkräftegehälter könnte zu massiven Verzerrungen auf dem Arbeitsmarkt führen und die Attraktivität des Berufsbildes weiter schwächen.

– Mindestlohn als notwendige Anpassung

Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 hat sich gezeigt, dass regelmäßige Erhöhungen notwendig sind, um die Kaufkraft der Beschäftigten zu erhalten und Armut trotz Arbeit zu vermeiden. Die aktuelle Mindestlohnhöhe von 12,41 Euro (Stand 2024) reicht für viele Arbeitnehmer nicht aus, um steigende Lebenshaltungskosten zu decken. Eine Anhebung auf 15 Euro wäre daher für Hilfskräfte in der Gastronomie eine längst überfällige Maßnahme, um ihnen ein existenzsicherndes Einkommen zu garantieren.

Gastronomiebetriebe stehen jedoch bereits jetzt unter hohem wirtschaftlichem Druck. Neben den gestiegenen Energiekosten, Mieten und Lebensmittelpreisen könnte eine plötzliche Mindestlohnerhöhung weitere Belastungen mit sich bringen. Vor allem kleinere Restaurants und Cafés könnten gezwungen sein, Personal zu reduzieren oder Preise anzuheben, um die höheren Lohnkosten zu kompensieren.

– Fachkräfte müssen profitieren

Ein kritischer Punkt bei der Erhöhung des Mindestlohns ist die Lohnstruktur innerhalb der Gastronomie. Viele Fachkräfte, darunter Köche, Restaurantfachleute oder Barkeeper, verdienen derzeit nur wenig mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. In vielen Fällen liegt ihr Gehalt nur knapp über dem Niveau ungelernter Hilfskräfte, obwohl sie eine mehrjährige Ausbildung absolviert haben und wesentlich mehr Verantwortung tragen.

Sollte der Mindestlohn auf 15 Euro steigen, ohne dass Fachkräfte entsprechend besser entlohnt werden, könnte dies zu einem massiven Motivationsverlust führen. Viele könnten sich fragen, warum sie eine Ausbildung absolvieren sollen, wenn ungelernte Kollegen fast das gleiche Gehalt erhalten. Die Folge wäre eine weitere Abwanderung von Fachpersonal, das sich in andere Branchen umorientiert oder ins Ausland abwandert, wo bessere Löhne gezahlt werden.

– Mögliche Lösungen für eine gerechte Lohnstruktur

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und eine faire Bezahlung in der Gastronomie sicherzustellen, müssten mit der Mindestlohnerhöhung parallel auch die Löhne für ausgebildete Kräfte deutlich angehoben werden. Denkbare Maßnahmen wären:

Einheitliche tarifliche Regelungen:
Die Einführung verbindlicher Tarifverträge für die gesamte Gastronomiebranche könnte helfen, angemessene Gehälter für Fachkräfte festzulegen.

Bessere steuerliche Entlastungen für Gastronomen:
Staatliche Unterstützung, z. B. durch Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen, könnte den Betrieben Spielraum geben, um höhere Löhne zu zahlen.

Anreize für Aus- und Weiterbildung:
Wer sich weiterqualifiziert, sollte finanziell belohnt werden. Zuschläge für Zusatzqualifikationen könnten einen Anreiz bieten, langfristig im Beruf zu bleiben.

Differenzierte Mindestlöhne:
Eine Staffelung des Mindestlohns je nach Qualifikation oder Betriebszugehörigkeit könnte dazu beitragen, Fachkräfte angemessen zu entlohnen.

Ein Mindestlohn von 15 Euro für ungelernte Hilfskräfte ist aus sozialpolitischer Sicht gerechtfertigt, aber nicht ohne Auswirkungen auf die gesamte Branche. Um einen weiteren Fachkräftemangel zu vermeiden, müssen auch die Gehälter von ausgebildetem Personal spürbar steigen. Nur so kann die Gastronomie langfristig attraktiv bleiben und sowohl den wirtschaftlichen Herausforderungen als auch den Bedürfnissen der Arbeitnehmer gerecht werden.