Käsesommeliere - im Auftrag des Käsegenusses Käsesommelière Lisa Schmuck teilt mit anderen gerne ihre Leidenschaft für Käse. (Bildquelle: Bergader Privatkäserei)...
Vertrauen in Lebensmittel - vom Erzeuger bis zum Verbraucher Dr. Andreas Daxenberger, Abteilungsleiter Lebensmittel/Futtermittel bei der TÜV SÜD Management Service...
Zeiten ändern sich Ayiz & Gastronomie Großhandel Gütersloh Der klassische Lebensmittel- und Getränke-Großhandel ist schon längst nicht mehr das, was...
Der Werbemarkt von Lieferdiensten für Lebensmittel legt seit fünf Jahren kontinuierlich zu. Werbemarktanalyse Lieferservice Lebensmittel 2016 Das Werbevolumen liegt inzwischen...
Die Deutschen erfrischen sich am liebsten mit Mineralwasser. Ganze 11,1 Milliarden Mineralwasserland Deutschland: Das Naturprodukt ist unser liebster Durstlöscher. Liter...
Hersteller von Lebensmitteln dürfen beim Verbraucher mit irreführenden Angaben keine falschen Erwartungen wecken. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 2. Dezember entschieden (Az. I ZR 45/13). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Lebensmittel dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass sie Zutaten enthalten, die tatsächlich gar nicht drin sind. Das hat der BGH am Beispiel eines Früchtetees entschieden. Der Fall hatte auch schon den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigt. Ein Teehandelsunternehmen hatte auf der Verpackung eines Früchtetees u.a. große Vanilleblüten und Himbeeren...
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