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Personal langfristig binden mit entsprechenden Altersteilzeit Modellen

Inanspruchnahme unterschiedlicher Altersteilzeit Modelle
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Der Gastronomie kommt seit der Corona-Pandemie das Personal abhanden. Durch die Lockdowns haben sich sehr viele ehemalige Gastro-Experten umorientiert und in anderen Branchen Fuß gefasst. Immer mehr Restaurants und Cafés müssen vorübergehend oder sogar für immer ihre Pforten schließen, weil sie niemanden mehr finden, der noch in der Gastronomie-Branche tätig sein möchte. Deshalb tun Arbeitgeber gut daran, sich zumindest gut um ihr noch bestehendes Personal zu kümmern. Eine Möglichkeit dazu bieten zum Beispiel Zeitwertkonten.

Inanspruchnahme unterschiedlicher Altersteilzeit ModelleWas ist ein Zeitwertkonto?

Bei einem Zeitwertkonto handelt es sich um ein Konto, auf dem die Angestellten eines Betriebes in Absprache mit ihrem Arbeitgeber Überstunden, ungenutzte Urlaubstage oder auch Teile des Gehalts einzahlen können.

Früher in Rente zu gehen oder teilweise die Arbeit zu reduzieren und trotzdem den vollen Lohn zu erhalten ist für viele Beschäftige eine langgehegte Wunschvorstellung. Die Ansparungen auf dem Zeitwertkonto können beispielsweise für die Inanspruchnahme unterschiedlicher Altersteilzeit Modelle genutzt werden.

Der Gesetzgeber hat die Zeitwertkonten im Jahr 2009 eingeführt, um damit eine Ersatzmöglichkeit für die ehemalige Altersteilzeit zu schaffen.

Müssen Arbeitgeber das Zeitwertkonto verpflichtend anbieten?

Das Zeitwertkonto ist lediglich eine Option. Jeder Restaurant-Besitzer kann für sich selbst entscheiden, ob er seiner Belegschaft diese Möglichkeit zur Verfügung stellen möchte.

Allerdings bietet es nicht nur den Mitarbeitern, sondern auch dem Unternehmen selbst einige wichtige Vorteile. Gerade in Zeiten, in denen es sehr schwierig ist, Personal zu rekrutieren, handelt es sich dabei im Kampf um die besten Mitarbeiter um einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz.

Die Arbeitskräfte lassen sich dadurch auch wesentlich besser an das Unternehmen binden. Das ist gerade in der Gastro ein wichtiger Faktor, da hier die Fluktuation bekanntermaßen traditionell sehr hoch ist. Das Guthaben kann von den Arbeitnehmern nicht nur für Altersteilzeit, sondern beispielsweise auch für ein Sabbatical oder eine erweiterte Elternzeit aufgebraucht werden.

Wer sich als Arbeitgeber dafür entscheidet, ein Zeitwertkonto anzubieten, muss sich dann allerdings auch zwingend an die Vorgaben des Flexi-II-Gesetzes halten. Dazu gehört unter anderem, dass das Geld insolvenzsichernd angelegt wird. Alle möglichen Situationen wie etwa das Vorgehen bei einer vorzeitigen Kündigung oder einer Erkrankung sollten dabei durch eine entsprechende Betriebsvereinbarung beziehungsweise durch eine Einzelvereinbarung mit dem jeweiligen Mitarbeiter geregelt werden.