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Bei Säften auf den Fruchtgehalt achten

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VERBRAUCHER INITIATIVE über Unterschiede bei Fruchtsaft und -nektar

Bei Säften auf den Fruchtgehalt achten

Berlin, 9. November 2023. Fruchtsäfte und Fruchtnektare sind beliebt, 28 Liter werden davon pro Kopf und Jahr in Deutschland getrunken. Sie unterscheiden sich jedoch im Fruchtgehalt. Die VERBRAUCHER INITIATIVE informiert über Zutaten und rät, einen Blick auf das Etikett zu werfen, um möglichst viel Frucht im Glas zu haben.

Fruchtsaft hat einen Fruchtgehalt von 100 Prozent. Zucker oder andere süßende Zutaten dürfen nicht zugesetzt werden, außer bei Sanddornsaft. Auch nicht verwendet werden dürfen Konservierungs- und Farbstoffe. Zitronen- oder Limettensaft ist als Zusatz in kleinen Mengen zulässig, außerdem dürfen Zitronensäure und Ascorbinsäure (Vitamin C) als Antioxidationsmittel eingesetzt werden. Ebenfalls erlaubt sind Vitamine und Mineralstoffe.

Fruchtnektare sind mit Wasser verdünnte, gesüßte Zubereitungen aus Fruchtsaft. Sie enthalten je nach Art des Obstes zwischen 25 und 50 Prozent Frucht. Bis zu 20 Prozent Zucker, Honig und andere Zuckerarten sind erlaubt, die durch Süßungsmittel wie Süßstoffe ersetzt werden dürfen. Durch die Zubereitung als Nektar lassen sich Getränke aus Früchten herstellen, die wenig Saft enthalten oder deren Saft sehr sauer schmeckt wie Bananen, Mango, Sauerkirschen oder Johannisbeeren.

Tipps für Einkauf und Genuss

„Bevorzugen Sie reinen Fruchtsaft, der nur aus Früchten besteht. Die Zutatenliste weist Ihnen den Weg bei der Auswahl und gibt zudem Auskunft über die Zutaten bei Saftmischungen“, empfiehlt Alexandra Borchard-Becker von der VERBRAUCHER INITIATIVE. „Säfte enthalten einige Vitamine, Mineralstoffe und sekundäre Pflanzenstoffe. Mit einem Glas reinem Obstsaft können Sie hin und wieder eine Portion Obst ersetzen. Ein dauerhafter Ersatz ist das jedoch nicht. Es fehlen die Ballaststoffe und das Sättigungsgefühl bleibt im Vergleich mit den Originalen auf der Strecke“, führt Borchard-Becker weiter aus.

Fruchtsaft, der im Verhältnis 1:3 mit Leitungs- oder Mineralwasser verdünnt wird, ist ein geeigneter Durstlöscher. Dazu Borchard-Becker: „Verwenden Sie Leitungswasser für die Schorle. Es punktet in ökologischer, finanzieller und praktischer Hinsicht und kann ohne Bedenken getrunken werden.“

Mehr Informationen über Fruchtsaft und -nektar, Fruchtsaftgetränke und andere Erfrischungsgetränke sowie Leitungs- und Mineralwasser hat die VERBRAUCHER INITIATIVE in ihrem neuen Themenheft „Alkoholfreie Getränke“ zusammengestellt. Die Broschüre kann für 2,00 Euro (zzgl. Versand) unter www.verbraucher.com bestellt oder heruntergeladen werden.

Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. ist der 1985 gegründete Bundesverband kritischer Verbraucherinnen und Verbraucher. Schwerpunkt ist die ökologische, gesundheitliche und soziale Verbraucherarbeit.

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