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Steuer für Gastronomen: Diese Rechte und Pflichten haben sie

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Viele, die in der Gastronomie tätig sind, haben den Traum vom eigenen Restaurant oder Café. Während die Arbeit in der Gastronomie mit viel Stress, aber auch mit vielen Freuden verbunden ist, geht ein Thema häufig unter: Steuern. Welche Rechte und Pflichten Gastronomen haben und was man hinsichtlich Steuern beachten muss, zeigt dieser Artikel.

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Die Umsatzsteuer, welche in Deutschland auch häufig als Mehrwertsteuer bezeichnet wird, umfasst eine Verkehrssteuer, eine indirekte Steuer sowie eine Gemeinschaftssteuer. In der Gastronomie ist es unterschiedlich, zu welchen Teilen der Gastronom bzw. der Gast die Umsatzsteuer trägt. Man kann jedoch prinzipiell zwischen zwei Steuersätzen unterscheiden. Speisen, die vor Ort verzehrt werden, werden mit dem allgemeinen Steuersatz von 19 % besteuert. Im Gegensatz dazu unterliegen Übernachtungen in einer Gaststätte und Essen zum Mitnehmen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.

Junge Gastronomen machen häufig den Fehler, die Umsatzsteuer nicht direkt miteinzubeziehen. Dies ist jedoch notwendig, damit die Steuer entsprechend an das Finanzamt abgeführt werden kann. Daher spielt die Umsatzsteuer bereits bei der Preiskalkulation der Speisen und Getränke eine wichtige Rolle.

Rechte und Pflichten im Überblick behalten

Für viele Unternehmer – auch für Gastronomen – ist es nicht einfach, alle Rechten und Pflichten im Überblick zu behalten. Daher sollte sich jeder betroffene mit einem Steuerberater in Verbindung setzen. Mithilfe einer Mandanteninformation Steuerberater werden Gastronomen über alle Details zu Steuern informiert, die für sie relevant sind.

Immerhin gibt es vieles zu beachten: Von der Ladenmiete über Werbemaßnahmen bis hin zu Personalkosten gibt es Pflichten, die man beachten muss und gewisse Rechte, die man in Anspruch nehmen kann.

Steuerberater geben zudem nützliche Tipps, wie in der Gastronomie gespart werden kann. Grundsätzlich gilt jedoch, alle Einnahmen und Ausgaben lückenlos zu dokumentieren. Gastronomen sind verpflichtet, geschäftliche Unterlagen wie andere Unternehmer auch aufzubewahren. Dabei gilt teilweise eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren, bei anderen Unterlagen 6 Jahre. Doch Vorsicht: Thermobelege haben nur eine begrenzte Haltbarkeit. Daher macht es Sinn, Belege und andere Unterlagen zu digitalisieren.

Auch hinsichtlich der Gutscheine gibt es einiges zu beachten. Sie müssen nach bestimmten Kriterien versteuert werden. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen Wert- und Sachgutscheinen.