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Verband Deutscher Mineralbrunnen: Ausklammerung von Leitungswasser aus wettbewerbsrechtlichem Rahmen inakzeptabel

Udo Kremer Geschäftsführer VDMAus Sicht des Verbandes Deutscher Mineralbrunnen (VDM) stellt die heute vom Oberlandesgericht München getroffene Entscheidung, Leitungswasser aus dem wettbewerbsrechtlichen Rahmen auszuklammern, eine inakzeptable Wettbewerbsverzerrung dar. Auch Wasserversorger sind Lebensmittelunternehmer und müssen sich an der EU-Health-Claims-Verordnung (HCVO) messen lassen. "Verbraucher beziehen Leitungswasser von ihrem örtlichen Wasserversorger als Trinkwasser. Wenn die Wasserversorger dabei über die gesetzlichen Pflichtangaben hinausgehen und Leitungswasser als "gesund" bezeichnen, handeln sie nach unserer Auffassung kommerziell und unterliegen damit dem Wettbewerbsrecht. Dies muss insbesondere dann gelten, wenn das Leitungswasser von einem Versorger direkt mit natürlichem Mineralwasser...