Takeaway Verpackungen aus Zuckerrohr als Alternative zur Mehrwegpflicht
Verpackungen, welche nicht aus oder mit Kunststoff hergestellt wurden, sind von der Pflicht zum Angebot einer Mehrwegalternative befreit. Einwegverpackungen aus ZuckerrohrZum 1. Januar diesen Jahres wurde die sogenannte Mehrwegpflicht für die Gastronomie in Deutschland umgesetzt. Der Begriff Mehrwegpflicht ist dabei aber etwas grob ausgedrückt, denn eigentlich handelt es sich um die Pflicht, eine Mehrwegalternative anbieten zu müssen, wenn man im Verkauf Serviceverpackungen aus oder mit Kunststoff einsetzt. Diese Tatsache lassen auch Medien gern einmal unter den Tisch fallen, denn tatsächlich gilt die Pflicht nur für Verpackungen welche vollständig aus Kunststoff...