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Mineralwasser perfekt verpackt: Die Abfüllung in Flaschen sichert die hohe Qualität

(Bildquelle: Informationszentrale Deutsches Mineralwasser (IDM))Sankt Augustin, 07. Mai 2018. Kein Mineralwasser ohne Flasche: Laut Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) muss natürliches Mineralwasser am Quellort abgefüllt und darf ausschließlich in sogenannten "Fertigpackungen" in Verkehr gebracht werden. Die hierzu üblicherweise verwendeten Flaschen müssen mit einem Verschluss versehen sein, der Verfälschungen oder Verunreinigungen des Mineralwassers verhindert. Damit steht die versiegelte Mineralwasser-Flasche für die hohe Qualität und Sicherheit des Naturprodukts aus den Tiefen der Erde. Vor, während und nach der Abfüllung wird das Mineralwasser mehrfach kontrolliert - auch das ist in der MTVO gesetzlich vorgeschrieben....