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Beeren aus Wald und Feld: Erst waschen, dann naschen

R+V-Infocenter: Wilde Beeren vor dem Verzehr gründlich waschen (Bildquelle: Pixabay)Wiesbaden, 30. Juni 2026. Ob beim Spaziergang oder beim Ausflug ins Grüne: Derzeit locken viele reife Beeren zum Naschen. Doch Zugreifen ist nicht immer eine gute Idee – die Früchte könnten verunreinigt oder verschimmelt sein. Das Infocenter der R+V Versicherung empfiehlt, wilde Beeren vor dem Verzehr genau anzuschauen und gründlich zu waschen. Grundsätzlich darf man wildwachsende Früchte in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf sammeln. Das erlaubt die „Handstraußregelung“. Sie gilt auf öffentlichen Grünflächen, in Parks oder in Wäldern. In Naturschutzgebieten...
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ARAG, stimmt das?

ARAG Experten räumen mit Irrtümern rund um Lebensmittel auf ARAG Experten räumen mit Irrtümern rund um Lebensmittel aufMan darf Lebensmittel im Supermarkt anfassen oder verzehren, bevor man sie bezahlt Stimmt nur bedingt. Solange es sich um abwaschbare Lebensmittel wie Obst oder Gemüse handelt, ist das Anfassen erlaubt. Natürlich mit der nötigen Vorsicht, um keine Schäden zu verursachen. Bei Backwaren gilt hingegen eine strikte Hygienevorschrift - hier ist Anfassen laut ARAG Experten tabu. Auch der schnelle Snack im Supermarkt kann problematisch sein. Die Ware gehört bis zum Bezahlvorgang weiterhin dem Geschäft....