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BGH untersagt irreführende Werbung bei Lebensmitteln

Hersteller von Lebensmitteln dürfen beim Verbraucher mit irreführenden Angaben keine falschen Erwartungen wecken. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 2. Dezember entschieden (Az. I ZR 45/13). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Lebensmittel dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass sie Zutaten enthalten, die tatsächlich gar nicht drin sind. Das hat der BGH am Beispiel eines Früchtetees entschieden. Der Fall hatte auch schon den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigt. Ein Teehandelsunternehmen hatte auf der Verpackung eines Früchtetees u.a. große Vanilleblüten und Himbeeren...