Genussmittel

Unilever Food Solutions: Vereinfachte Allergen-Kennzeichnung mit Knorr Velouté o.d.A.

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Die überarbeitete Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die 2014 in Kraft getreten ist, war eine Herausforderung für resized__282x400_Unilever_Food_Solutions___Vereinfachte_Allergen_Kennzeichnung_mit_Knorr_Velout__Gastronomen und Köche, die sie mittlerweile aber zu bewerkstelligen wissen. Produkte wie die Knorr Velouté o.d.A. Weiße Grundsauce oder ein Großteil der Knorr-1-2-3 Cremesuppen von Unilever Food Solutions, die gänzlich ohne deklarierungspflichtige Allergene laut Rezeptur auskommen, erleichtern ihnen die Arbeit. Beim Einsatz dieser Produkte ist eine Kennzeichnung nicht erforderlich.

Eine Velouté, das weiß jeder Koch, ist die Basis für cremige Saucen, die Gerichten mit Fisch, Geflügel, Kalb oder Gemüse das i-Tüpfelchen verleihen. Mit Gewürzen wie Curry oder frischen Kräutern lässt sich die helle Grundsauce geschmacklich leicht variieren, individuell verfeinern und optimal abrunden. Ohne Velouté geht es in der Küche also nicht.

Mit Mehl und Butter als Hauptbestandteile enthält eine selbstgemachte Velouté allerdings deklarierungspflichtige Allergene. Die Kennzeichnung ist für Köche und Gastronomen mit einem erhöhten Aufwand verbunden. Damit es in der Küche auch bei Personal- und Zeitmangel effektiv zugeht, hat Unilever Food Solutions zusätzlich zur bewährten Velouté Weiße Grundsauce aus dem Knorr Sortiment eine Variante entwickelt, die ohne deklarierungspflichtige Allergene auskommt.

Zuverlässige Basis für Saucen-Kreationen

„Die Velouté ist eine Grundsauce, die in der Küche immer griffbereit sein sollte“, sagt Christoph Thomas aus der Culinary Fachberatung bei Unilever Food Solutions. „Die Knorr Velouté o.d.A. Weiße Grundsauce ist eine sorgfältig ausrezeptierte Basis für verschiedene cremige Saucen und Suppen, die nicht zuletzt mit ihrem natürlichen Geschmack und einer außergewöhnlichen Bain-Marie-Stabilität überzeugt. So ist auch die Zubereitung à la minute möglich.“

Die Knorr Velouté o.d.A. Weiße Grundsauce sorgt bei Saucen und Suppen für die klassische Roux-Bindung und verleiht ihnen einen besonders vollmundigen Geschmack. Unilever Food Solutions bietet die überarbeitete Knorr Velouté o.d.A. Weiße Grundsauce in zwei Gebinden als 0,835 Kilogramm Eurocontainer und zehn Kilogramm Eimer an.

Auch die Rezepturen der Knorr 1-2-3-Cremesuppen wurden überarbeitet und enthalten nun keine deklarierungspflichtigen Allergene mehr. Eine Kennzeichnung ist also weder bei der Verwendung der Knorr Velouté o.d.A. Weiße Grundsauce noch bei den 1-2-3-Cremesuppen erforderlich. Detaillierte Informationen zu den Produkten finden Interessierte unter www.ufs.com.

Allergenmanagement für Küche und Service

Wer bestimmte Allergene ausschließen möchte, kann auf entsprechende Alternativprodukte wie die neue Knorr Velouté o.d.A. Weiße Grundsauce zurückgreifen. Für Köche, deren Gäste trotz Laktoseintoleranz nicht auf Sahne-Soßen oder -Desserts verzichten möchten, bietet Unilever Food Solutions zudem seit Kurzem die Rama Cremefine Schlagcreme als laktosefreie Variante an.

Für ein sicheres Allergenmanagement ist es wichtig, dass alle Kollegen und Mitarbeiter über entsprechendes Know-How zu Allergenen und zur geltenden LMIV verfügen. Unilever Food Solutions unterstützt hier mit einer umfangreichen Informationsbroschüre und entsprechenden Schulungsmaterialien, die ebenfalls auf der Website des Unternehmens zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen unter www.unileverfoodsolutions.de, beim Unilever Food Solutions Serviceteam unter 08 00 / 8 32 46 36 (gebührenfrei), per Mail an serviceteam@unileverfoodsolutions.de oder direkt beim nächsten Außendienstmitarbeiter vor Ort.

Abdruck honorarfrei – Beleg erbeten

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